Frisch GmbH – Fahrdienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Frisch GmbH, Zeilerstr. 20, 82031 Grünwald (nachfolgend „FRISCH“ genannt).

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Angebote, Verträge und Leistungen insbesondere für Shuttle Services und Chauffeurdienste (gemeinsam „Services“ genannt) von FRISCH gegenüber Kunden („Kunde“) gelten die nachfolgenden zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Bedingungen ausschließlich.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, FRISCH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB von FRISCH gelten auch dann, wenn FRISCH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch, dies gilt auch für Beauftragungen aus dem Ausland.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote von FRISCH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie von FRISCH nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Broschüren, Webseiten sowie Werbematerialien jeder Art von FRISCH stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

2.2 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag zwischen FRISCH und dem Kunden mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung zustande. Mit dem Absenden einer Reservierungsanfrage auf den Internetseiten von FRISCH gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass FRISCH die Anfrage ausdrücklich annimmt. FRISCH bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen.

3. Vertragsgegenstand

3.1 FRISCH stellt dem Kunden verschiedene Fahrdienstleistungen einschließlich Chauffeurdienste zur Verfügung. Alle von FRISCH eingesetzten Chauffeure verfügen über einen gültigen Personenbeförderungsschein gemäß den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Der Kunde ist nicht berechtigt, von FRISCH bereitgestellte Fahrzeuge selbst zu führen.

3.2 FRISCH schuldet entsprechend der jeweiligen Beauftragung die Bereitstellung eines Fahrzeuges aus der vom Kunden gewählten Fahrzeug- bzw. Preiskategorie, ein Anspruch auf ein konkret bestimmtes Fahrzeug oder einen bestimmten Fahrzeugtyp besteht nicht. FRISCH behält sich bei gleichbleibender Vergütung vor, dem Kunden auch ein Fahrzeug einer höheren Kategorie (Upgrade) bereitzustellen.

3.3 FRISCH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde sowie die weiteren Fahrteilnehmer verpflichten sich, sich während der Durchführung der Fahrten so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung gebietet und den Anordnungen des von FRISCH beauftragten Personals und insbesondere des Chauffeurs Folge zu leisten. In allen Fahrzeugen besteht Rauchverbot und Anschnallpflicht. Die Mitnahme von Tieren ist nur dann gestattet, wenn FRISCH die Mitnahme bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

4.2 FRISCH behält sich vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, die gegen vorgenannte Pflichten verstoßen und insbesondere die Sicherheit der durchzuführenden Fahrt gefährden.

4.3 Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Fahrgast als Verursacher oder dem Kunden als dem Vertragspartner von FRISCH zu ersetzen. Falls der Verursacher des Schadens und der Vertragspartner nicht identisch sind, behält sich FRISCH vor, beide als Gesamtschuldner in Anspruch zu nehmen.

4.4 Soweit nicht zwischen FRISCH und dem Kunden ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, hat der Kunde Anspruch auf Beförderung von maximal vier Personen. Die Anzahl der jeweils mit einem Fahrzeug zu befördernden Personen ist in jedem Fall auf maximal acht Personen begrenzt.

4.5 Ein Anspruch auf Beförderung von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kleiner als 150 cm sind, besteht nur, wenn der Kunde FRISCH dies vor Vertragsabschluss mitgeteilt und FRISCH die Beförderung ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. FRISCH weist darauf hin, dass die Mitnahme von Kindern nach den gesetzlichen Vorgaben nur dann zulässig ist, wenn geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt werden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Alle von FRISCH angegebenen Preise sind Endpreise in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich exklusive etwaiger Nebenkosten, die im Rahmen der Durchführung des Auftrages anfallen (z.B. Parkkosten, Mautgebühren). Solche Auslagen werden gesondert gegenüber dem Kunden abgerechnet.

5.2 Grundsätzlich können die Services bar sowie per Kreditkarte, Bankeinzug oder Vorkasse bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Fahrern vor Ort nur Barzahlung möglich ist. Für verschiedene Herkunftsorte oder Services können im Ermessen von FRISCH die zur Auswahl gestellten Zahlungsarten eingeschränkt oder erweitert werden. FRISCH ist, insbesondere bei finanziellen Vorleistungen oder Aufträgen mit hohem Aufwand berechtigt, den Auftrag nur gegen Vorkasse durchzuführen oder vom Kunden eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe zu fordern.

5.3 Soweit die vom Kunden gewählte Zahlungsweise trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens FRISCH nicht durchführbar ist und der Kunde dies zu vertreten hat, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung oder wegen Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Kunde FRISCH oder dem mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

5.4 Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

6. Stornierung von Aufträgen

6.1 Die Stornierung eines oder mehrerer Aufträge durch den Kunden hat schriftlich gegenüber FRISCH zu erfolgen.

6.2  Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die Leistung nicht in Anspruch,
so ist FRISCH berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, wird eine einmalige Aufwandsentschädigung von 50,- Euro zzgl. geltender Umsatzsteuer fällig, wenn der Kunde bis 12 Stunden vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktritt. Bei Stornierung innerhalb von 12 Stunden bis zum Auftragsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Rechnungsbetrags fällig. Bei Nichterscheinen des Kunden am vereinbarten Abholort („no show“) bzw. bei Stornierungen direkt vor Ort werden 100% des Rechnungsbetrages zur Zahlung fällig. Die Berechnung der voraussichtlichen Auftragskosten erfolgt zugunsten des Kunden und kann sich je nach Auftragsart und -umfang auch auf eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe beschränken. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall nachgelassen nachzuweisen, dass ein geringer Schaden entstanden ist.

6.3 FRISCH bleibt es unbeschadet von Ziffer 6.2 unbenommen, einen tatsächlich höher entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.

7. Hinweise zur Datenverarbeitung

7.1 FRISCH erhebt im Rahmen der Abwicklung des Auftrages Daten des Kunden. FRISCH beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird FRISCH Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist.

7.2 Ohne die Einwilligung des Kunden wird FRISCH Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

8. Haftung

8.1 FRISCH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Dasselbe gilt für den Fall einer schriftlich übernommenen Garantie über die Beschaffenheit der Sache, für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Im Übrigen haftet FRISCH nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung.

8.3 Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

8.4  Soweit eine Haftung von FRISCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Rücktritt bei drohendem Zahlungsausfall

FRISCH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn FRISCH eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.

10. Sonstiges

10.1 Soweit diese AGB die schriftliche Form vorsehen, ist zur Wahrung der Form auch die Textform (E-Mail, Telefax) ausreichend.

10.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Dies gilt auch für Beauftragungen aus dem Ausland.

10.3 Gerichtsstand für Vollkaufleute sowie Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union haben bzw. die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb dieser Länder verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist München.

10.4 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.